Hinweisgeberstelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, natürliche Personen zu schützen, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Gesetzesverstöße oder andere Missstände gemeldet haben. Die Hinweise dieser Personen dienen dazu, Rechtsverstöße aufzudecken, zu untersuchen, zu verfolgen und zu unterbinden. Auf diese Weise übernehmen die Hinweisgeber Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen aufgrund ihrer Meldung drohen.

Unsere Mitarbeiter haben nun die Möglichkeit solche Meldungen sicher zu melden. Darunter zählen folgende Verstöße:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht
  • Vorfälle aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Bußgeldvorschriften
  • Zudem alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder in einer Vielzahl verschiedener Bereiche wie z.B.: Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zum Datenschutz und der Sicherheit in der Informationstechnik.

Hinweisgebende können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können z. B. Angestellte sowie ehemalige Angestellte.

Wir nehmen Ihr Anliegen vertraulich entgegen. Nach sieben Tagen bekommen Sie einen Bestätigung das Ihr Hinweis bearbeitet wird. Eine Rückmeldung erfolgt nach drei Monaten.

Zur Internen Meldestelle

Sie haben außerdem die Möglichkeit Ihren Hinweis bei einer externen Meldestelle einzureichen. Es wurden vom Staat externe Meldestellen eingerichtet. Dazu haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:

Hinweis:

Diese Meldestelle ist nicht für Beschwerden gedacht, die keine Rechtsvorschriften darstellen. Nehmen Sie dazu bitte mit unserem Büro Kontakt auf.