Zeitarbeit als Chance! Der Arbeitnehmer (m/w/d) wird vom Zeitarbeitsunternehmen eingestellt und an ein anderes Unternehmen (Kunde) verliehen. Den Lohn bekommt der Arbeitnehmer (m/w/d) vom Zeitarbeitsunternehmen. Endet ein Einsatz im Kundenbetrieb, so ist das Zeitarbeitsunternehmen in der Verantwortung einen neuen Folgeeinsatz schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Woran erkenne ich ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen ?
Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen richtet sich in erster Linie nach den gültigen Tarifverträgen der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) oder Bundesverband Zeitarbeit (BZA), sowie den gesetzlichen Regelungen die Zeitarbeitsbranche betreffend, z.B. Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay etc.
Einem seriösen Unternehmen ist daran gelegen, die Mitarbeiter (m/w/d) langfristig zu beschäftigen und bestenfalls ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgrund einer Übernahme in einen Kundenbetrieb zu beenden.
Mit wem schließe ich den Arbeitsvertrag ?
Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und dem Mitarbeiter (m/w/d) abgeschlossen. Der Mitarbeiter geht seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in einem Kundenbetrieb (Entleiher) nach.
Wer ist mein Vorgesetzter ?
Leiharbeiter haben zwei Vorgesetzte. Zum einen die Führungskräfte der Zeitarbeitsfirma – Sie bestimmen, an wen der Arbeitnehmer ausgeliehen wird. Zum anderen die Führungskräfte des Unternehmens, in dem er eingesetzt ist.
Bin ich sozial abgesichert ?
Arbeitnehmer (m/w/d) in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit auch abgesichert.
Was kann ich verdienen ?
Das Einkommen ergibt sich aus den Tarifverträgen der iGZ oder BZA. Der aktuelle Stundenlohn im Westen liegt bei 12,43 Euro/Std. Evtl. Lohnanpassungen sind den jeweiligen Tarifverträgen der iGZ oder BZA zu entnehmen. Als Facharbeiter (m/w/d) ist es möglich, je nach vorhandener Qualifikation, einen höheren Stundenlohn zu erzielen.
Wie viel Urlaub habe ich ?
Grundsätzlich besteht für jeden Arbeitnehmer (m/w/d) in Deutschland ein Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Leiharbeitnehmer (m/w/d) haben in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses einen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch nach dem BurlG, ab dem siebten Beschäftigungsmonat ist der Urlaubsanspruch den Tarifverträgen der iGZ oder BZA zu entnehmen.
Werden Überstunden bezahlt ?
Ja! Überstunden müssen bezahlt werden. Wie diese abzugelten sind, ist in den jeweiligen Tarifverträgen der iGZ oder BZA geregelt.
Kann mir das Unternehmen, in dem ich eingesetzt bin, kündigen ?
Nein! Arbeitgeber ist immer das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), nur das Zeitarbeitsunternehmen kann eine Kündigung an den Arbeitnehmer (m/w/d) aussprechen. Der Entleiher kann vom Verleiher verlangen, dass er einen anderen Arbeitnehmer (m/w/d) einsetzt. Dann muss der Verleiher für den Arbeitnehmer (m/w/d), der nicht erwünscht oder benötigt wird, einen Folgeeinsatz bereitstellen.
Muss ich jeden Einsatz antreten, der mir geboten wird ?
Wenn ein Leiharbeitnehmer (m/w/d) als Produktionshelfer (m/w/d) eingestellt wurde, muss er jeder Helfertätigkeit nachgehen.
Kann ein Arbeitnehmer vom Kundenbetrieb übernommen werden ?
Ja, der Leiharbeitnehmer (m/w/d) kann in ein Arbeitsverhältnis in einem Kundenbetrieb, in den er überlassen wurde, übernommen werden. Dazu muss das Arbeitsverhältnis, mit dem Zeitarbeitsunternehmen unter Einhaltung der Kündigungsfrist, beendet werden.
Von wem bekomme ich ein Arbeitszeugnis ?
Ein Arbeitszeugnis bekommt der Leiharbeitnehmer (m/w/d) von seinem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen. Dieses holt sich Informationen über die Leistungen des Arbeitnehmers vom Entleiher und erstellt das Arbeitszeugnis für seinen Arbeitnehmer (m/w/d).